Du bist ein Opfer von RotlichtVerzeichnis und hast eine Rechnung oder Mahnung erhalten?
Keine Angst, du bist meistens im Recht! Was du jetzt tun kannst, steht hier ausführlich beschrieben:
Computerbetrug.de: Was tun bei Internetfallen? / Gulli-Forum:Was gegen Abzocker unternehmen?
Verbraucherschutz Bayern: Was tun bei Abo-/Kostenfallen? (mit Musterbriefen am Ende)
Lies beide Seiten aufmerksam durch, wenn du betroffen bist.
Wichtig: Ich leiste hier keine Rechtshilfe oder Rechtsberatung. Das hier ist lediglich eine Wiedergabe von Erfahrungen. Ich freue mich über sachliche Kommentare und Erfahrungsberichte.
Ich habe heute eine Spamnachricht von RotlichtVerzeichnis erhalten. Da der Betreff “Lisa lädt Dich ins RotlichtVZ ein” lautete, habe ich mir die Nachricht und den Dienst mal ein bisschen genauer angeschaut.
Vorweg eines: Wer Spammails öffnet, sollte in seinem Browser die Anzeige von Bildern deaktivieren. GMX macht das bei Mails im Spamordner automatisch. Bei Browsern wie Opera kann man über einen Button (
) einstellen, dass keine Bilder oder nur Bilder aus dem Cache angezeigt werden. Hintergrund: Oft werden Bilder in den Spammails nur verlinkt. Intelligente Spamer verlinken pro Email (oder Emailgruppe) ein bestimmtes Bild und verfolgen dann, ob bzw. wie oft das Bild abgerufen wird. Dadurch bekommen Sie eine Rückmeldung, ob die Emailadresse existiert. Genauso verhält es sich mit Links in Emails. Oft versteckt sich hinter einer anklickbaren Adresse ein Link, der den Erhalt einer Email bestätigt. Und schon weiß der Spamer, ob eine Emailadresse gültig ist und sogar, ob der Empfänger Spammails liest!
Hinter dem Einladungslink in der RotlichtVZ-Mail verbirgt sich eventuell solch ein Link! Und Spamer werden (leider) immer schlauer: So kam es schon bei einigen Diensten wie z.B. Nachbarschaft24 vor, dass die Spamer sich scheinbar über ihre Opfer vorher individuell informiert haben – zum Beispiel in Communitys wie StudiVZ oder Kwick, wo einige User viele Daten über sich und die Freunde preisgeben, wodurch die Spam-Mail sehr individuell und realitätsbezogen gestaltet werden kann (zum ganzen c’t-Artikel).
An Herrn Riecke: Bitte mahn auch RotlichtVZ ab!
Der ein oder andere hat es vielleicht schon mitbekommen: StudiVZ mahnt alle möglichen Portale ab, die das Kürzel “VZ” in ihrem Namen tragen – so zum Beispiel BewerberVZ, FussballerVZ oder ErstiVZ, obwohl “Vz.” eine gewöhnliche deutsche Abkürzung ist und das alles eigenständige Projekte sind, wogegen man bei StudiVZ durchaus den Eindruck haben darf, es sei nur ein Facebook-Plagiat. Nach der vielen Kritik in den letzten Wochen kann der VZ-Verein mal wieder was gutes für die Internetgemeinschaft tun: die Abzocker von RotlichtVZ ebenfalls abmahnen!
Abzocker? Wer die AGBs mal liest, trifft auf folgende Passage:

Bei der Anmeldung wird natürlich auch nur ganz klein auf diese Kosten hingewiesen:

Abgesehen davon erkennt man schon am Erscheinungsbild, dass da wohl jemand nicht richtig Webseiten programmieren kann. Ein Blick in den Quelltext zeigt den Fehler:

Solch ein Fehler würde mir nur passieren, wenn ich einen Quelltext von wo anders blind kopiere, keine Ahnung von Webpage-Programmierung habe oder einfache Webpage-Software einsetze, weil/obwohl man kein HTML kann, und zu guter letzt, wenn ich nur mit dem Internet Explorer und/oder Firefox teste, die beide die Anmeldeseite trotz des Quellcode-Fehlers korrekt anzeigen:

Hier sieht man zwei Dinge noch viel deutlicher:
Zum einen wollen die mir wohl Angst machen, weil sie meine IP-Adresse speichern. Das lass ich aber natürlich nicht einfach mit mir machen. Und bei Seiten, die mit Spam beworben werden, muss man sowieso immer vorsichtig sein. Deshalb bin ich ganz einfach anonym mit einem Webproxy auf die Seite gegangen (siehe mein Artikel zum anonymen Surfen). Mit der IP-Adresse könnten die viel anstellen, aber nicht mich ausfindig machen
Was tun bei einer Mahnung?
Und damit sind wir beim zweiten Punkt: Da die Kosten bei der Anmeldung (vor allem bei der korrekten Anzeige!) auf den ersten Blick nicht sichtbar sind, ist der Vertrag ungültig, wenn man sich versehentlich doch anmeldet. Deshalb reicht es aus, bei solchen Abzockseiten an die im Impressum genannte Adresse ein Widerrufschreiben zu schicken. Mögliche weitere Abmahnungen kann man dann anscheinend ohne rechtliche Folgen ignorieren (auch wenn die deine echte IP gespeichert haben). Weitere Informationen und Musterbriefe gibt’s beim bayrischen Verbraucherschutz.
SEO Tricks auch von Abzockern genutzt
Eines muss man den Rotlicht-Jungs jedoch lassen: von SEO scheinen sie etwas zu verstehen. Erst kürzlich habe ich gelesen, dass man bei Google auf einem besseren Rang ist, wenn man häufiger verlinkt wird. Und was ist da einfacher, als lauter kostenlose Blogs zu erstellen, die lediglich die eigentliche Seite bewerben? Und genau das macht RotlichtVerzeichnis, um bei Google besser gelistet zu werden:

Übrigens, wer hätte es anders gedacht: RotlichtVZ setzt das fragwürdige und im Prinzip illegale Google Analytics ein, damit sie immer schön wissen, von wo aus die Seite verlinkt wird und wer sie besucht
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