Mit der Popularität von privaten Homepages und vor allem Blogs begibt man sich als private Person in die Lage eines Redakteurs. Das ist leider vielen nicht bewusst, schließlich will man einfach anderen im Netz mitteilen, was man gerade erlebt, entdeckt und erfahren hat. Dazu noch ein Bild hier, ein Zitat dort, und fertig ist der Artikel – die Abmahnvorlage jedoch auch.
Doch gierigen Abmahnanwälten wurde jetzt endlich ein Riegel vorgeschoben: Abmahngebühren dürfen höchstens 100 Euro betragen!
Die Funktion des Abmahnverfahrens ist es, dem Rechteverletzer (also z.B. ein Blogger) ein Gerichtsverfahren und die Gerichtskosten zu ersparen – also ein durchaus positiver Ansatz. Eine Abmahnung wird von einem Anwalt des Geschädigten (also z.B. der Urheber eines Bildes) erstellt, wobei der Anwalt seine Arbeitskosten dem Verletzer in Rechnung stellt. Und da gibt es leider Fälle, wo Anwälte durchs Internet stöbern und serienbriefartig Abmahnungen an private Personen versenden – dafür verlangen Sie Abmahngebühren in Höhe mehrere 100 Euro.
Die neue gesetzliche Regelung mit der Beschränkung der Abmahngebühr auf 100 Euro ist also sehr im Sinne all der privaten User im Internet, denen man es nicht zumuten kann, sich mit all den komplexen Rechten auseinanderzusetzen. Deshalb ist es auch kein Wunder, dass Anwälte, die FDP, die Musikindustrie und weitere Betroffene sich gegen dieses Gesetz aussprechen.
Jedenfalls bin ich gespannt, wie sich das auf die vielen Abmahnungen auswirkt. Denn welcher Anwalt macht sich die Mühe, für 100 Euro Taschengeld eine Abmahnung zu versenden? Vielleicht kommen die Rechteinhaber dann mal wieder zur Vernunft und nutzen die Kontaktformulare im Impressum, um dem Seiteninhaber einfach auf diese Art und Weise mitzuteilen, dass er eine Rechtsverletzung begangen hat.
Was man jedoch nicht vergessen darf: Wer zum Beispiel einen Kartenausschnitt zur Anfahrt online stellt, der muss im Falle einer Abmahnung nicht nur die 100 Euro Abmahngebühr zahlen, sondern natürlich auch noch die Lizenz-/Nutzungsgebühr für den Kartenausschnitt, die man bei legaler Nutzung auch zahlen hätte müssen.
Weitere Links zu dem neuen Gesetz:
Stern.de: Das neue Gesetz und die Auswirkung auf die Musikindustrie
Süddeutsche.de Das neue Gesetz und wer dagegen ist
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